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   SG Nordhausen, 25.02.2020 - S 6 KR 251/18   

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https://dejure.org/2020,11236
SG Nordhausen, 25.02.2020 - S 6 KR 251/18 (https://dejure.org/2020,11236)
SG Nordhausen, Entscheidung vom 25.02.2020 - S 6 KR 251/18 (https://dejure.org/2020,11236)
SG Nordhausen, Entscheidung vom 25. Februar 2020 - S 6 KR 251/18 (https://dejure.org/2020,11236)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Thüringen

    § 129 Abs 1 SGB 5, § 129 Abs 2 SGB 5, § 129 Abs 3 SGB 5, § 129 Abs 5 SGB 5, § 2 Abs 2 S 1 Nr 2 BtMVV 1998
    Krankenversicherung - Vergütung einer Apotheke - Verletzung des Abgabeverbots - Rahmenvertrag - Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung der Krankenkasse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 28.09.2010 - B 1 KR 3/10 R

    Krankenversicherung - Vergütungsanspruch eines Apothekers für die Belieferung

    Auszug aus SG Nordhausen, 25.02.2020 - S 6 KR 251/18
    Der -zwischen den Beteiligten nicht umstrittene und in der mündlichen Verhandlung vom 25. Februar 2020 übereinstimmend unstreitig gestellte-geltend gemachte Anspruch der Klägerin gegen die Beklagte auf Zahlung der begehrten 2.597,00 EUR aus anderen vertraglich erbrachten Leistungen ist entsprechend der Vorschrift des § 397 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) durch Aufrechnung mit einem der Beklagten zustehenden öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch (vergleiche hierzu Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 28. September 2010, Aktenzeichen: B 1 KR 3/10 R) erloschen.

    Daher sind auch die aus einer zu Unrecht erfolgten Zahlung resultierenden Erstattungsansprüche einer Krankenkasse dem öffentlichen Recht zuzuordnen (BSG, Urteil vom 28. September 2010, a.a.O.).

    Darüber hinaus müssen Apotheker nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes (vergleiche BSG vom 28. September 2010, a.a.O.) ihr spezifisches Berufsrecht beachten, insbesondere die Regelung des Arzneimittelgesetzes (AMG).

  • BSG, 17.12.2009 - B 3 KR 13/08 R

    Vergütung von Arzneimitteln nach Abgabe auf Grund verfälschter ärztlicher

    Auszug aus SG Nordhausen, 25.02.2020 - S 6 KR 251/18
    Nach der Rechtsprechung des BSG begründet § 129 SGB V im Zusammenspiel mit den konkretisierenden vertraglichen Vereinbarungen eine öffentlich-rechtliche Leistungsberechtigung und -verpflichtung für die Apotheken zur Abgabe vertragsärztlich verordneter Arzneimittel an die Versicherten (so BSG vom 17. Dezember 2009, Az.: B 3 KR 13/08 R).
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